„Es gibt drei Arten von Werbung. Laute, lautere und unlautere.“ – Werner Mitsch

Laute Werbung kennt jeder. Doch was zählt zu unlauterer Werbung?

Hier sind ein paar Beispiele:

  • Herabsetzung der Konkurrenz
  • Schleichwerbung
  • Irreführende Werbung
  • Abwerben von Kunden
  • Ausnutzen einer Zwangslage

Für den Inhalt Ihrer Angebote sind Sie selber verantwortlich. Handeln Sie immer nach bestem Gewissen und bedenken Sie – unlauterer Wettbewerb ist abmahnfähig!

„Es gibt drei Arten von Werbung. Laute, lautere und unlautere.“ – Werner Mitsch